AGBs
ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN FUER DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (STAND: 2015)
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschaeftsbedingungen gelten fuer Vertraege ueber die mietweise Ueberlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang
fuer den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff "Hotelaufnahmevertrag" umfasst und
ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der ueberlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken beduerfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei Paragraf 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen
wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
2a. Gratisleistungen wie W-Lan Internetzugang oder Parkplatz gelten nicht fuer Rabatt-Kunden!
3. Allgemeine Geschaeftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
dies vorher ausdruecklich schriftlich vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJAEHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu
bestaetigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter fuer den Kunden
bestellt, haftet er dem Hotel gegenueber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner
fuer alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
dem Hotel eine entsprechende Erklaerung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprueche gegen das Hotel verjaehren grundsaetzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjaehrungsbeginn. Schadensersatzansprueche verjaehren kenntnisunabhaengig
in fuenf Jahren. Die Verjaehrungsverkuerzungen gelten nicht bei
Anspruechen, die auf einer vorsaetzlichen oder grob fahrlaessigen Pflichtverletzung
des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die fuer die Zimmerueberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise
des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch fuer vom Kunden veranlasste Leistungen
und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewuenschten nachtraeglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdaur des Kunden davon abhaengig machen, dass
sich der Preis fuer die Zimmer und/oder fuer die sonstigen Leistungen des Hotels
erhoeht.
4. Rechnungen des Hotels ohne Faelligkeitsdatum sind binnen 5 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzuegliche
Zahlung faelliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug
ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen
in Hoehe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschaeften, an denen ein Verbraucher
beteiligt ist, in Hoehe von 5% ueber dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem
Hotel bleibt der Nachweis eines hoeheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer
Anzahlung oder aehnlichem zu verlangen. Die Hoehe der Vorauszahlung und
die Zahlungstermine koennen im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen fuer Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen
Bestimmungen unberuehrt.
6. In begruendeten Faellen, z.B. Zahlungsrueckstand des Kunden, ist das Hotel
berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine
Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
bis zur vollen vereinbarten Verguetung zu verlangen.
7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und waehrend des Aufenthaltes vom
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Nr. 5 fuer bestehende und kuenftige Forderungen aus dem Vertrag
zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemaess vorstehender Nummern 5
und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskraeftigen Forderung
gegenueber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurueckbehaltungsrecht
ausueben.
9. Hotelzimmer die ohne Fruehstueck gebucht werden, sind bei Anreise sofort zu bezahlen.
10. Keine Haustiere erlaubt.
11. Aufenthalt
Das Hotelzimmer darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das Hotelzimmer von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, hat das Hotel das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen, oder den doppelten Zimmerpreis abzurechnen.
IV. RUECKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME
DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
1. Ein Ruecktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der
Verpflichtung des Hotels zur Ruecksichtnahme auf Rechte, Rechtsgueter und Interessen
des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht
mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Ruecktrittsrecht
zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Ruecktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin
vom Vertrag zuruecktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprueche des
Hotels auszuloesen. Das Ruecktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis
zum vereinbarten Termin sein Recht zum Ruecktritt schriftlich gegenueber dem
Hotel ausuebt, sofern nicht ein Fall des Ruecktritts des Kunden gemaess Ziffer IV
Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet,
so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Verguetung verlangen und den
Abzug fuer ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in
diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises
fuer Uebernachtungen mit oder ohne Fruehstueck, 70% fuer Halbpensions- und 60%
fuer Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Hoehe entstanden
ist.
V. RUECKTRITT DES HOTELS
1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten
Frist kostenfrei vom Vertrag zuruecktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurueckzutreten.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemaess Ziffer III Nummern 5 und/oder 6
verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer
vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das
Hotel ebenfalls zum Ruecktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag ausserordentlich zurueckzutreten, beispielsweise falls
- Hoehere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstaende die
Erfuellung des Vertrages unmoeglich machen;
- Zimmer unter irrefuehrender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht
werden;
- das Hotel begruendeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen Geschaeftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen des Hotels in der Oeffentlichkeit gefaehrden kann,
ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist;
- ein Verstoss gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Ruecktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -UEBERGABE UND -RUECKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfuegung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf fruehere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spaetestens um 10:00
Uhr geraeumt zur Verfuegung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
verspaeteten Raeumung des Zimmers fuer dessen vertragsueberschreitende Nutzung
bis 11:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 17:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprueche des Kunden werden hierdurch
nicht begruendet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein
oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns fuer seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprueche des Kunden auf Schadensersatz
sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schaeden aus der Verletzung
des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung
zu vertreten hat, sonstige Schaeden, die auf einer vorsaetzlichen oder
grob fahrlaessigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schaeden, die auf
einer vorsaetzlichen oder fahrlaessigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten
des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfuellungsgehilfen gleich. Sollten Stoerungen oder
Maengel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis
oder auf unverzuegliche Ruege des Kunden bemueht sein, fuer Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Stoerung zu
beheben und einen moeglichen Schaden gering zu halten.
2. Fuer eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, hoechstens
€ 3.500,-, fuer Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere
und Kostbarkeiten koennen bis zu einem Hoechstwert von € (Versicherungssumme
des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt
werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Moeglichkeit Gebrauch zu machen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfuegung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschaedigung auf
dem Hotelgrundstueck abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte
haftet das Hotel nicht, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit. Vorstehende
Nr. 1 Saetze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckauftraege werden vom Hotel mit groesster Sorgfalt ausgefuehrt.
Nachrichten, Post und Warensendungen fuer die Gaeste werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel uebernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch
– gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Saetze 2 bis 4
gelten entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Aenderungen oder Ergaenzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschaeftsbedingungen fuer die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Aenderungen oder Ergaenzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfuellungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschliesslicher Gerichtsstand – auch fuer Scheck- und Wechselstreitigkeiten –
ist im kaufmaennischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern
ein Vertragspartner die Voraussetzung des Paragraf 38 Absatz 2 ZPO erfuellt und
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche
Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts
ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen fuer
den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen nicht beruehrt. Im Uebrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.